Kann der Datenverkehr in die USA nun „ungehindert“ fließen?
Die EU-Kommission hat gestern den Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework angenommen, wodurch der Datenübermittlung an zertifizierte US-Unternehmen ein angemessenes Datenschutzniveau attestiert wird.
Mit dem neuen Data Privacy Framework können ab sofort wieder personenbezogene Daten aus der EU an die USA fließen. Laut EU-Kommission besteht für Betroffene und Datenexporteure damit erst einmal Rechtssicherheit.
Es sind keine 24 Stunden seit dem Inkrafttreten vergangen bis erste Kritik am neuen Angemessenheitsbeschluss geäußert wurde. Nach Auffassung der noyb.eu birgt auch der dritte Versuch eines EU-US-Abkommens zum rechtskonformen Datenverkehr Potential zum Scheitern. Es bleibt abzuwarten wie der EuGH das neue Datenschutzabkommen bewertet.