Fanpage der Bundesregierung untersagt

23.02.2023
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23.02.2023 Meggie Dachner

Fanpage der Bundesregierung untersagt

Mit seinem Bescheid vom 17.02.2023 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) den weiteren Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung untersagt.

Das zuständige Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wird aufgefordert innerhalb von 4 Wochen die Datenverarbeitung über die Fanpage einzustellen.

Bereits 2019 und 2021 hat der BfDI in seinen Rundschreiben öffentliche Stellen aufgefordert den Betrieb von Facebook-Fanpages einzustellen, da eine datenschutzkonforme Verarbeitung zum diesem Zeitpunkt nicht im Einklang mit der DSGVO stand. Erschwerend kommt seit Dezember 2021 hinzu, dass der Verantwortliche auch den Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen nach §25 TTDSG sicherzustellen hat. Aufgrund der vom EuGH festgestellten gemeinsamen Verantwortlichkeit des Anbieters „Meta Platforms“ und eines Fanpage-Betreibers treffen die rechtlichen Pflichten beide Parteien gleichermaßen. Dass der Fanpage-Betreiber unter der technischen Abhängigkeit des Anbieters nicht in der Lage ist eine datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat zuletzt die Datenschutzkonferenz (DSK) in seinem Beschluss vom 23.03.2022 konstatiert.

Es bleibt abzuwarten wie sich die Bundesregierung zu diesem Bescheid positioniert und welche Folgeforderungen auch an weitere öffentliche Stellen gerichtet werden.

Den Bescheid des BfDI können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Dokumente-allg/2023/Bescheid-Facebook-Fanpage.pdf?__blob=publicationFile&v=1 

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