Google Fonts Abmahnwelle

09.11.2022
Posted in Allgemein
09.11.2022 Meggie Dachner

Google Fonts Abmahnwelle

Im Laufe der letzten Wochen erhielten mehrere unserer Mandanten ein Forderungsschreiben, in dem den Unternehmen eine unrechtmäßige Einbindung externer Dienste auf ihren Websites vorgeworfen und ein Schadensersatz in Höhe von 100 Euro gefordert wird. Wie sich herausstellte, sind sie dabei nur wenige von vielen Unternehmen, die derzeit mit diesen Schreiben konfrontiert werden.

Auch wenn derartige Schreiben i. d. R. darauf abzielen, den Unternehmen das Geld aus der Tasche zu ziehen, sollten sie als Signal verstanden werden die rechtskonforme Einbindung externer Dienste auf der eigenen Website zu überprüfen.

Grundsätzlich empfehlen wir Google Fonts lokal auf den Webserver einzubinden, um externe Aufrufe zu unterbinden.

Dafür können unsere Mandanten den dafür bereitgestellten Website-Scan in unserer App.DATA nutzen.

Interessenten können sich gern direkt an uns wenden, um einen kostenfreien Website-Scan zu erhalten.

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